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Nationales Naturerbe

Als Nationales Naturerbe werden Flächen in Deutschland bezeichnet, die seit dem Jahr 2000 als dauerhafte Naturschutzflächen gesichert werden. Dies geschieht durch Übertragungen von Land- und Wasserflächen aus dem Eigentum der Bundesrepublik Deutschland in die Trägerschaft der Bundesländer, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) oder von Naturschutzverbänden.

Die Flächen – mit Stand 2015 insgesamt 156.000 Hektar weisen einen hohen Naturschutzwert auf, da sie zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten beherbergen, großräumig sind und als Biotopverbund angesehen werden. Durch die Übertragung an gemeinnützige Naturschutzorganisationen werden die Schutzziele in den jeweiligen Gebieten gestärkt. Die Flächen das Nationalen Naturerbes sind Teil der von der Bundesregierung im Jahr 2007 beschlossenen nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Die Entwicklung von Wildnisgebieten wird stellenweise angestrebt.

Der Begriff Nationales Naturerbe wurde offiziell im Jahr 1998 in der Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingeführt und 2005 im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für ein Bündel für Maßnahmen zum Schutz der Natur in Deutschland weiter ausgeführt. Dazu gehörte z. B. neben einer nationalen Naturschutzstrategie oder der Begrenzung des Flächenverbrauchs auch die Übertragung von Flächen des Bundes auf die Bundesländer, Stiftungen oder Naturschutzverbände. Beim Naturerbebegriff wird davon ausgegangen, dass Deutschland die nationale Verantwortung für die auf seinem Territorium lebenden Tiere, Pflanzen und Lebensräume übernimmt, um sie für die Weltgemeinschaft zu erhalten.